SEPA-Lastschriftverfahren
Die Erlaubnis zur Abbuchung der Kursgebühr mit dem SEPA-Lastschriftverfahren wird entweder in schriftlicher Form mit Originalunterschrift oder durch eine Anmeldung über das Internet von den Bankinstituten anerkannt und bietet bestmöglichen Schutz im Hinblick auf Missbrauch von Kontodaten per Telefon oder E-Mail.
Was bedeutet das für Sie als Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer?
Wenn Sie sich zu einem Kurs anmelden und uns ein SEPA-Mandat erteilen, teilen wir Ihnen im Abschnitt "Mein Konto" unsere Gläubiger-Identifikationsnummer, Ihre Mandatsreferenz und den Zahlungsgrund (den Kurstitel) mit. So können Sie die Abbuchung später genau zuordnen. Damit Sie diese Information erhalten können, ist es notwendig, sich auf unserer Homepage zu registrieren. Sobald Sie uns einmal mit Ihrer Unterschrift ein Sammelmandat erteilt haben, können Sie weitere Anmeldungen auch telefonisch oder bei fortlaufenden Kursen über eine Weitermeldeliste vornehmen. Drei Jahre nach der letzten durchgeführten Abbuchung erlischt die Gültigkeit des Mandats und wir benötigen erneut Ihre Unterschrift.
Wenn Sie Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.