Voraussetzung für die selbstständige Aufarbeitung von Brennholz Herrieden
Am Freitag werden die theoretischen Kenntnisse vermittelt. Schwerpunkte sind das Erlernen der Fertigkeiten zum sicheren Umgang mit dem Gerät nach den Unfallverhütungsvorschriften, die persönliche Schutzausrüstung und die Wartung der Motorsäge. Am zweiten Kurstag wird das Erlernte durch praktische Übungen im Wald vertieft. Jede*r Teilnehmende erhält eine Bescheinigung, die dazu berechtigt, selbstständig Brennholz aufzuarbeiten.
Teilnahmevoraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Bei der Anmeldung bitte das komplette Geburtsdatum angeben.
Bitte persönliche Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe oder -stiefel, Arbeitshandschuhe und Helm) mitbringen.