Können die Kinder herangezogen werden, wenn das eigene Einkommen oder das eigene Vermögen des (pflegebedürftigen) Elternteils nicht ausreichen, um den eigenen Bedarf im Alter sicherzustellen?
Muss auch ein Ehepartner Unterhalt für die Schwiegereltern zahlen? Diese und ähnliche Fragen stellen sich nicht selten im Pflegefall.
Der Vortrag behandelt folgende Schwerpunkte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung:
Bedarf und Bedürftigkeit des pflegebedürftigen Elternteils (u. a. Freiheit der Heimauswahl? Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens? Rückforderung von Schenkungen?)
Berechnung der Leistungsfähigkeit des Kindes und Haftung des Kindes aus Vermögen