Elternunterhalt – Wer zahlt die Heimkosten? 

Rothenburg

Können die Kinder herangezogen werden, wenn das eigene Einkommen oder das eigene Vermögen des (pflegebedürftigen) Elternteils nicht ausreichen, um den eigenen Bedarf im Alter sicherzustellen? 

Muss auch ein Ehepartner Unterhalt für die Schwiegereltern zahlen? Diese und ähnliche Fragen stellen sich nicht selten im Pflegefall.

Der Vortrag behandelt folgende Schwerpunkte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung:

  • Bedarf und Bedürftigkeit des pflegebedürftigen Elternteils (u. a. Freiheit der Heimauswahl? Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens? Rückforderung von Schenkungen?)
  • Berechnung der Leistungsfähigkeit des Kindes und Haftung des Kindes aus Vermögen
  • Verwirkung des Unterhaltsanspruches
  • Ansprüche des Sozialamtes


1 Abend, 12.11.2025
Mittwoch, 18:30 - 20:30 Uhr
1 Termin(e)
Mi 12.11.2025 18:30 - 20:30 Uhr Staatl. Berufsschule, Bezoldweg 31, 91541 Rothenburg, Raum 2.05 (2. Stock)
Petra Piorr-Walter
, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
A20542A
Teilnehmergebühr: 14,00 € (nicht rabattierbar)

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