Allgemeine Bedingungen für Prüfungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Prüfungen, die von der Volkshochschule des Landkreises Ansbach (vhs) angeboten und durchgeführt werden.
Sie gelten insbesondere für den Einbürgerungstest sowie für den Deutschtest A2-B1 (telc). Sie können auch auf weitere Prüfungen angewendet werden, sofern für die jeweilige Prüfung keine besonderen Regelungen gelten.
Mit der Anmeldung zu einer Prüfung erkennen die Teilnehmenden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die jeweilige Prüfung geltenden Prüfungsordnungen, Prüfungsregularien und sonstigen verbindlichen Bestimmungen an.
Für Prüfungen, die nach Vorgaben externer Prüfungsanbieter oder zuständiger Behörden durchgeführt werden, gelten ergänzend die jeweils aktuellen Bestimmungen dieser Stellen. Soweit diese Bestimmungen von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die verbindlichen Prüfungsbestimmungen vor.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt grundsätzlich persönlich bei der Volkshochschule des Landkreises Ansbach bzw. an der von der vhs hierfür vorgesehenen Anmeldestelle.
Für die Anmeldung ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Die jeweils erforderlichen Anmeldeunterlagen, persönlichen Daten und Identitätsnachweise sind vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen.
Die Anmeldung wird durch die vollständige Zahlung der für die jeweilige Prüfung festgelegten Prüfungsgebühr verbindlich, soweit für die jeweilige Prüfung nichts Abweichendes geregelt ist.
Eine telefonische, schriftliche oder Online-Anmeldung ist nicht möglich, sofern für die jeweilige Prüfung keine andere Anmeldeform vorgesehen ist.
Die Prüfungsplätze sind begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Prüfungstermin besteht nur, solange Prüfungsplätze verfügbar sind.
3. Prüfungsgebühr
Für jede Prüfung wird eine Prüfungsgebühr festgelegt. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweiligen Prüfung und den zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebührenregelungen der Volkshochschule des Landkreises Ansbach.
Die Prüfungsgebühr ist grundsätzlich bei der Anmeldung vollständig in bar zu entrichten, sofern für die jeweilige Prüfung keine andere Zahlungsweise vorgesehen ist.
Für Wiederholerinnen und Wiederholer kann eine abweichende Prüfungsgebühr gelten, sofern dies für die jeweilige Prüfung vorgesehen und veröffentlicht ist.
Die Prüfungsgebühr umfasst die Leistungen, die nach den für die jeweilige Prüfung geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.
4. Rücktritt und Stornierung
Eine verbindliche Anmeldung kann bis spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin kostenlos storniert werden.
Die Stornierung muss gegenüber der Volkshochschule des Landkreises Ansbach erklärt werden.
Bei einer Stornierung der A2-B1-Prüfung weniger als sechs Wochen vor dem Prüfungstermin wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 69,00 € erhoben, sofern für die jeweilige Prüfung keine abweichenden gesetzlichen oder prüfungsrechtlichen Regelungen gelten.
Der darüber hinausgehende Betrag der bereits gezahlten Prüfungsgebühr wird zurückerstattet.
Für Prüfungen, bei denen aufgrund verbindlicher Vorgaben des jeweiligen Prüfungsanbieters oder einer zuständigen Behörde abweichende Rücktritts- oder Stornierungsregelungen gelten, finden diese vorrangig Anwendung.
5. Nichterscheinen und verspätetes Erscheinen
Bei Nichterscheinen zum Prüfungstermin besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühr.
Dies gilt auch bei verspätetem Erscheinen, wenn die Teilnahme an der Prüfung aufgrund der für die jeweilige Prüfung geltenden Bestimmungen nicht mehr möglich ist.
Eine Erstattung oder Reduzierung der Prüfungsgebühr erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich nicht, soweit keine abweichenden gesetzlichen oder prüfungsrechtlichen Regelungen bestehen.
6. Identitätsnachweis
Zur Prüfung ist ein gültiger Reisepass, Personalausweis oder ein sonstiger für die jeweilige Prüfung anerkannter gültiger Identitätsnachweis mitzubringen.
Welche Dokumente als Identitätsnachweis anerkannt werden, richtet sich nach den für die jeweilige Prüfung geltenden Bestimmungen.
Kann die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer keinen gültigen und anerkannten Identitätsnachweis vorlegen und wird deshalb nicht zur Prüfung zugelassen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Reduzierung der Prüfungsgebühr.
7. Teilnahme und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung darf grundsätzlich nur von der Person abgelegt werden, die ordnungsgemäß zur Prüfung angemeldet wurde.
Eine Übertragung des Prüfungsplatzes auf eine andere Person ist nicht möglich, sofern die für die jeweilige Prüfung geltenden Bestimmungen keine Ausnahme vorsehen.
Die Prüfung wird nach den jeweils geltenden Vorgaben und Prüfungsbestimmungen durchgeführt.
Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer sind verpflichtet, die von der Volkshochschule mitgeteilten Termine, Uhrzeiten, Räume und organisatorischen Hinweise zu beachten.
Den Anweisungen der Prüfungsverantwortlichen, Prüferinnen und Prüfer sowie der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
8. Täuschung und Verstöße gegen Prüfungsbestimmungen
Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer sind verpflichtet, die für die jeweilige Prüfung geltenden Prüfungsbestimmungen einzuhalten.
Bei Täuschungsversuchen, der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, der Weitergabe von Prüfungsinhalten oder sonstigen Verstößen gegen die Prüfungsordnung können die nach den jeweils geltenden Bestimmungen vorgesehenen Maßnahmen getroffen werden.
Dies kann insbesondere zum Ausschluss von der Prüfung, zur Nichtbewertung der Prüfungsleistung oder zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
Eine Erstattung der Prüfungsgebühr erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich nicht, soweit dies nach den geltenden Bestimmungen zulässig ist.
9. Prüfungsergebnis und Bescheinigungen
Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach den für die jeweilige Prüfung geltenden Vorgaben.
Die Volkshochschule des Landkreises Ansbach hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Prüfungsleistungen oder auf die Entscheidung über das Bestehen einer Prüfung, soweit die Bewertung durch einen externen Prüfungsanbieter oder eine zuständige Stelle erfolgt.
Die Mitteilung des Prüfungsergebnisses sowie die Ausstellung und Ausgabe von Zertifikaten, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen erfolgen nach den jeweils geltenden Bestimmungen der jeweiligen Prüfung.
10. Änderung oder Absage eines Prüfungstermins
Die Volkshochschule des Landkreises Ansbach kann einen Prüfungstermin aus wichtigen Gründen ändern oder absagen.
Im Falle einer Änderung oder Absage werden die angemeldeten Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.
Wird ein Prüfungstermin durch die Volkshochschule abgesagt und kann kein Ersatztermin angeboten werden, wird die bereits gezahlte Prüfungsgebühr vollständig zurückerstattet.
Wird ein Ersatztermin angeboten, kann die bereits gezahlte Prüfungsgebühr – sofern dies für die jeweilige Prüfung möglich ist – auf den Ersatztermin angerechnet werden.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder für die jeweilige Prüfung ausdrücklich vorgesehen.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Die für die Anmeldung, Organisation, Durchführung, Auswertung und Abwicklung der jeweiligen Prüfung erforderlichen personenbezogenen Daten werden zu diesen Zwecken verarbeitet.
Soweit dies für die Durchführung und Auswertung der jeweiligen Prüfung erforderlich ist, können personenbezogene Daten an den jeweiligen Prüfungsanbieter, die zuständige Behörde oder andere hierfür zuständige Stellen übermittelt werden.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Volkshochschule des Landkreises Ansbach.
12. Besondere Prüfungsbestimmungen
Für jede Prüfung können neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Prüfungsbestimmungen gelten.
Dies betrifft insbesondere:
- die jeweils geltenden telc-Prüfungsregularien und die telc-Prüfungsordnung für telc-Prüfungen,
- die für den Einbürgerungstest geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie die Bestimmungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
- besondere Vorgaben hinsichtlich Anmeldung, Identitätsnachweis, Prüfungsablauf, Hilfsmitteln, Bewertung, Rücktritt und Prüfungsergebnis.
Die jeweils zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden verbindlichen Prüfungsbestimmungen sind zu beachten.
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen zur konkreten Durchführung einer Prüfung enthalten, gelten die spezielleren und verbindlichen Prüfungsbestimmungen vorrangig.
13. Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule des Landkreises Ansbach, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prüfungen keine speziellere Regelung enthalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Oktober 2026