Hausüberlassung an die Kinder – was zu beachten ist 

Leutershausen

Der Vortrag beschäftigt sich mit der Möglichkeit, Immobilien bereits unter Vorbehalt der weiteren Nutzung an die Kinder zu übertragen. Besprochen wird insbesondere, ob eine Übertragung Steuern auslöst, welche Rechte vorbehalten werden können und was bei einem möglichen späteren Pflegeheimaufenthalt zu berücksichtigen ist.


1 Abend, 17.09.2025
Mittwoch, 18:00 - 19:30 Uhr
1 Termin(e)
Mi 17.09.2025 18:00 - 19:30 Uhr Gustav-Weißkopf-Schule, Mittelschule, Alter Postberg 7, 91578 Leutershausen, Mensa
Ellen Sandfuchs
, Fachanwältin für Erbrecht und Verkehrsrecht
A20401A
Teilnehmergebühr: 14,00 € (nicht rabattierbar)

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