Hausüberlassung an die Kinder – was zu beachten ist 

Feuchtwangen

Wann ist es sinnvoll, eine Immobilie an die Kinder zu übertragen? Welche Vorteile ergeben sich hieraus? Was ist bei einem späteren Pflegeheimaufenthalt zu beachten? Und wie kann man sich trotz Überlassung noch das Recht vorbehalten, in der Immobilie zu wohnen oder diese zu vermieten? Der Vortrag beleuchtet die verschiedenen Gründe und Situationen, in welchen eine Überlassung der Immobilie an Kinder sinnvoll ist, gibt Tipps zur Erstellung und einen Überblick über mögliche Rechte, welche man sich an der Immobilie zurückbehalten kann.


1 Abend, 11.02.2026
Mittwoch, 18:00 - 19:30 Uhr
1 Termin(e)
Mi 11.02.2026 18:00 - 19:30 Uhr Gaststube - ehemalig Gasthof "Lamm", Marktplatz 5, 91555 Feuchtwangen
Ellen Sandfuchs
, Fachanwältin für Erbrecht und Verkehrsrecht
A20281A
Teilnehmergebühr: 15,00 € (nicht rabattierbar)

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