Erbschaftssteuer und lebzeitige Vermögensübertragung 

Arberg

Dieser Vortrag gibt einen Überblick darüber, wann nach einem Erbfall oder einer Schenkung eine Erbschafts- und Schenkungssteuer droht und wie sich diese berechnet. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit einer lebzeitigen Übertragung von Grundstücken besprochen, welche Gegenleistungen hierbei sinnvoll vereinbart werden können und welche Folgen eine solche Übertragung bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit im Alter hat.


1 Abend, 18.09.2024
Mittwoch, 18:00 - 19:30 Uhr
1 Termin(e)
Mi 18.09.2024 18:00 - 19:30 Uhr Eichelbergschule, Schulstr. 15, 91722 Arberg,
Ellen Sandfuchs
, Fachanwältin für Erbrecht und Verkehrsrecht
A20021H
Teilnehmergebühr: 14,00 € (nicht rabattierbar)

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